Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brand- und Rauchschutztüren, Tore oder Schutzvorhänge zwischen Brandabschnitten.
Die Feststellanlage sorgt dafür, dass der Brandabschluss bei Feuer bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher und selbsttätig geschlossen wird.
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
- Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
- Feststelleinrichtung, mit Magnet und Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
- mindestens einem Branderkennungselement, z.B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter oder ggf. mit einer Ansteuerung durch eine Brandmeldezentrale
- mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen ( dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann ).
Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauregelliste A Teil 1 Ziffer 6.25 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ).
Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt.
Da die Landesbauordnungen den Begriff des „Bestandsschutzes“ nicht kennen, sind nicht abgenommene Anlagen, bei denen die Zulassungsbescheide abgelaufen sind und abgenommene Anlagen mit erfolgreichem Abnahmeprotokoll, die aber erhebliche, nicht durch Reparaturen oder Wartungsarbeiten behebbare Mängel aufweisen, vom Feuerschutzabschluss zu entfernen.
Selbstverständlich sind wir zu allen Systemen geschult und als Errichter zertifiziert!
Im Rahmen der persönlichen Beratung informieren wir Sie gerne über die für Sie geeigneten Geräte, sowie deren technische Einzelheiten und Zulassungen.